Demokratieverständnis in Pakistan


Pakistan, haben wir da nicht schon genug gehört? Noch zuwenig um es zu verstehen – ein Land am Rand zum Übergang in eine Demokratie oder …? Mit dem Christentum sind wir nicht ganz sattelfest, geschweige denn mit andern Religionen in Asien.

Pakistan 20 mal so gross wie die Schweiz, 20 mal so viele Einwohner. Das heisst, etwa ähnlich dicht besiedelt, Atomstaat wie wir, nur mit einem feinen Unterschied, dass viele bei uns das Sturmgewehr zu Hause schon für gefährlich finden … und beide haben schöne Berge. Die Karte aus Pakistan erinnert mich an den Julier Pass mit See und Bergen. Sie sind nicht 20 mal, aber doch fast doppelt so hoch, zumindest der K2, der Lambha Pahar. Im Nachhinein stellte man fest, dass er höher ist, als Nr. 1 im Karakorum-Gebirge. Irren ist menschlich und «unser» Fleckenmittel K2 kann auch nicht alles schönen, «schön kriegen». Stabilität ist für alle wichtig. Pakistan ist ein Land, das beobachtet wird – auch vom Wahl-Kampf in den USA – der «bible belt» in Iowa lässt grüssen. Ähnlich weit weg wie Pakistan und auch von Religion und vielleicht dem gleichen Kapital forciert. Stabilität ist auch für die Börse wichtig, aber ethisch gesehen fast nebensächlich.

Zu kompliziert? Dann freuen sie sich auf den Samstag-Morgen – die Planeten verraten uns, was sie über den Goldpreis wissen. Einfach wird es aber nicht, denn Fundiertes beinhaltet Detailwissen – und das Folge habe ich beim Personalblog kopiert. Er war schneller, er erhält meine E-Mails aus Pakistan in Kopie. Er hat auch die moderne Software, was man an den Stabilo-Boss-Einträgen merkt. Die gab es schon 1971, drei Jahre bevor Nicht-Muslime gesetzlich verankert wurden.

Hier berichtet, Dr. Yahya Hassan Bajwa aus Pakistan per Mail, Eingang: 04. 01. 08, 08.34 Uhr.

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Demokratieverständnis in Pakistan – „Alle sind gleich“ oder weshalb die Ahmadi Muslime seit 1974 aus den Wahlen ausgeschlossen sind

yahya hassan bajwa, 4.1.07, Rahim Yar Khan

* Diesen Artikel schrieb ich im Auftrag für das Schweizerische Flüchtlingshilfswerk im Jahre 1998 für die SFH – Infobörse Nr. 2/98. Den hier veröffentlichten Artikel habe ich auf die jetzige Situation überarbeitet.

Die Verfolgungssituation der Ahmadis

Vorgeschichte

Die Ahmadiyya-Bewegung des Islam wurde 1889 von Hazrat Mirza Ghulam Ahmad in Qadian, Punjab (Indien), gegründet. Er verstand sich als den Imam Mahdi, den alle Muslime im letzten Jahrhundert erwarteten und auch als die Wiederkunft von Jesus Christus. Mirza Ghulam Ahmad sah sich als die spirituelle Wiederkunft von Jesus, genauso wie Jesus von Elias sprach, als die Buchgelehrten erstaunt bemerkten, dass vor dem Messias Elias wieder erscheinen müsse:

«Denn alle Propheten und das Gesetz haben auf Johannes hin geweissagt, und wenn ihr es annehmen wollt: er ist Elia, der kommen soll» (Matthaus 11:13-14, vergleiche dazu Markus 6:14-20). «Und seine Jünger fragten ihn: Warum sagen nun die Schriftgelehrten, zuvor muss Elia kommen?… ich (Jesus) sage euch aber: Elia ist schon gekommen, und sie haben ihn nicht erkannt, sondern mit ihm getan, was sie wollten… Da verstanden die Jünger, dass er zu ihnen von Johannes dem Täufer redete» (Matthaus 17:10-13).

In diesem Sinne versteht sich der Gründer der Ahmadiyya-Bewegung als die Wiederkunft von Jesus, während dem die meisten anderen Muslime auf den historischen Jesus, der vor bald 2000 Jahren gelebt hat, warten. Dies ist ein wesentlicher Unterschied in der Auffassung zu Jesus. Ein weiterer Unterschied besteht auch in der Frage, ob Jesus am Kreuz gestorben sei. Wie die Christen, so behaupten auch die meisten Muslime, dass Jesus in den Himmel gefahren sei. Während die Christen davon ausgehen, dass Jesus am Kreuz gestorben und dann wieder auferstanden und in den Himmel gefahren sei, meint die Mehrheit der Muslime, dass Jesus gar nie am Kreuz war, sondern dass er direkt in den Himmel gefahren sei und in der Endzeit wieder zurückkommen wird, und zwar als Muslim. (Siehe dazu auch das Barnabas Evangelium in den Apokryphen.) Die Ahmadis gehen davon aus, dass Jesus am Kreuz war, dass er aber lebendig herunter geholt wurde und dass er später bis nach Kaschmir/Indien auswanderte und dort zu den «verlorenen Schafen Israels» predigte. Nach deren Meinung befindet sich sein Grab in Srinagar. Diese Interpretation wird auch unter anderem wieder aus der Bibel geholt: «… und ein Zeichen wird ihm nicht gegeben als nur das Zeichen des Propheten Jona. Denn wie «Jona drei Tage und drei Nächte im Bauch des Meerungetüms war», so wird der Sohn des Menschen drei Tage und drei Nächte im Schoss der Erde sein» (Matthaus 12:38-40). Bekanntlich lebte der Prophet Jonas im Bauch des Wals und überlebte – er war nie tot.

Ein weiterer Unterschied ist auch in der Auffassung der Himmelfahrt des Heiligen Propheten (sws = Frieden und Segnungen Gottes seien auf ihn) anzutreffen. Während die meisten Muslime überzeugt sind, dass der Prophet wirklich auf einem Pferd mit Flügel aus dem Felsendom in Jerusalem in den Himmel gefahren sei, vertreten die Ahmadis die Auffassung, dass es sich hier um eine Vision handelte. Sämtliche Interpretationen der Ahmadis sprechen die Logik und die Vernunft an.

Das Gesetz aus dem Jahre 1974

In einer Prophezeiung des Propheten Muhammad (sws), würde der Messias wieder das Kalifenamt einführen. Dieses Armt wurde durch Mirza Ghulam Ahmad eingeführt und zurzeit leitet der fünfte Kalif, Hazrat Mirza Masroor Ahmad, die Geschicke der Gemeinschaft. In der Zeit des dritten Kalifen, Hazrat Mirza Nasir Ahmad, wollte der damalige Präsident Pakistans, Zulfikar Ali Bhutto, den König von Saudi Arabien zum Kalifen aller Gläubigen ausrufen lassen. Dahinter steckte eine politische Motivation, war doch der pakistanische Staat auf die saudischen Finanzspritzen angewiesen. Die Ahmadi-Muslime wurde aufgefordert das Kalifenamt aufzugeben und Ibn Saud, den damaligen saudischen Herrscher, als neuen Kalifen zu akzeptieren. Als sich diese weigerten, gab es nur noch eine Möglichkeit, um die Ahmadis los zu werden, nämlich sie aus der islamischen Glaubensgemeinschaft auszustossen. Dies war keine einfache Aufgabe, da sich die Ahmadis in keinen der fundamentalen islamischen Lehren von den anderen Muslimen unterscheiden. Als die Diskussion unter den islamischen Gelehrten vor Gericht immer unüberschaubarer wurde, verlangte der damalige Richter die Definition eines Muslims von den Mullahs. Die Antwort war, dass der Richter ihnen nochmals Zeit geben solle, damit sie diese Frage erörtern könnten. Der Richter meinte, dass es ihm nicht anstehe, ihnen nochmals Zeit zu geben, denn der Islam bestehe bereits seit 1400 Jahren und wenn in dieser Zeitspanne keine Definition erarbeitet worden sei, dann würden die paar Tage auch keinen Unterschied mehr bewirken.

Die unterschiedlichen Auffassungen zum Thema «Jesus», «Imam Mahdi» und dem Kalifenamt genügten nicht, die Ahmadis zu nicht-Muslimen zu erklären. Da aber die Regierung sich das Ziel gesetzt hatte, die Ahmadis zu einer nicht islamischen Minderheit zu erklären, gab es nur noch die Möglichkeit zu definieren, wer ein nicht-Muslim ist. Diese Definition ist heute in der pakistanischen Verfassung unter Artikel 260 verankert. Sie lautet wie folgt:
«Eine Person, die nicht an die absolute und uneingeschränkte Beendigung des Prophetentums durch Muhammad (Friede sei auf ihm), dem letzten Propheten, glaubt oder beansprucht, in irgendeinem Sinne des Wortes oder irgendeiner Beschreibung ein Prophet nach Muhammad (Friede sei auf ihm) zu sein, oder solch eine Person als Propheten oder als einen religiösen Reformer anerkennt, ist nach der Ansicht der Verfassung oder des Gesetzes kein Muslim».

Der Gründer der Ahmadiyya-Bewegung behauptete von sich, ein Prophet und ein Reformator zu sein – dies, nach Ansicht der Ahmadis – schliesslich habe bereits Muhammad (sws) prophezeit. Das obige Gesetz hat zwei Schönheitsfehler:

1. Seit wann entscheidet ein weltliches Parlament, ob eine Person, die sich als Muslim versteht, sich Muslime nennen darf oder nicht?

2. Wenn keine Propheten, nicht einmal mehr Reformatoren, erscheinen dürfen, wie kann dann Jesus wieder zurückkommen? Er wäre ja ein Prophet nach Muhammad (sws).

Mit diesem Gesetz waren die Ahmadis zwar per Dekret keine Muslime mehr, aber sie konnten sich weiterhin als Muslime bezeichnen, ohne dass es strafbar gewesen wäre.
Bei Wahlen waren sie aber nur noch berechtigt teilzunehmen, wenn sie sich als Nicht-Muslime bezeichneten – etwas, was ein Ahmadi nie tun würde. Daher hat seit 1974 kein Ahmadi mehr an Wahlen teilgenommen. Die Islamisten haben aber bereits damals zu Mordtaten aufgerufen, ohne dass die Regierung dagegen einschritt. Häuser, Geschäfte und Warenlager von Ahmadis wurden in über 100 Städten und Dörfern geplündert oder verbrannt und über 8000 Ahmadi-Muslime wurden aus ihren Häusern vertrieben. Auch aus juristischer Sicht ist dieses Gesetz fragwürdig. Unter Art. 20 der pakistanischen Verfassung ist die Religionsfreiheit garantiert. Dort heisst es:
a) «Jeder Bürger soll das Recht haben, seine Religion zu bekennen, zu praktiziere und zu propagieren.
b) Jede religiöse Sekte (Glaubensgemeinschaft) und jede Richtung soll das Recht haben, religiöse Einrichtungen zu errichten, zu unterhalten und zu handhaben».

Das Gesetz aus dem Jahre 1984

1977 stürzte Zia ul Haq, ein General, den damaligen Präsidenten ZA Bhutto, den Vater von Benazir Bhutto. 1979 wurde Bhutto zum Tod verurteilt und gehängt. Zia, selber Sohn eines Militärgeistlichen, sympathisierte mit den Islamisten und versuchte, ihre Gunst zu gewinnen. Während seiner Diktatur wurden Gesetze im Namen des Islams eingeführt, die nichts mit dem Koran zu tun hatten. So führte Zia das Steinigen für Ehebruch ein. Als der oberste Richter in einem Kommentar meinte, dass Steinigen im Koran gar nicht vorkommt und, dass dieses Gesetz im Alten Testament anzutreffen sei, wurde der entlassen und durch einen neuen Richter ersetzt, der die Richtigkeit Zias bestätigte.

1984 erliess Zia das berüchtigte Militärdekret XX. Dieses Gesetz verbietet den Ahmadis, sich Muslim zu nennen und islamische Handlungen durchzuführen. Auch schon der Gruss «assalamo alaikum» wird strafbar.

Seit 1984 steht folgendes in der Verfassung:
«Ergänzung des Strafgesetzbuches von Pakistan (Gesetz XLV von 1860): (. . .)

3. (auszugsweise): Ergänzung nach Paragraph 298A:

Paragraph 298 B. Missbrauch von Beiworten, Beschreibungen und Titeln etc., die aus schliesslich gebraucht werden für die heilige Persönlichkeiten oder Plätze.

(i) Jeder Anhänger der Qadiani Gruppe, Lahori Gruppe und Ahmadis, der durch Worte, gesprochen oder geschrieben, oder durch äussere Zeichen

(a) sich auf eine Person bezieht oder diese anredet, ausser dem Kalifen oder einem Nachfolger des Heiligen Propheten (Friede sei mit ihm) als «Amir-ul-Mominin», «Khalifat-ul-Mominin», «Khalifat-ul-Muslimin» (d.h. Oberhaupt der Gläubigen), «Sahabi» (Ausdruck wird verwendet für die Zeitgefährten des Heiligen Propheten, bei den Ahmadis aber auch für die Zeitgefährten von Hazrat Mirza Ghulam Ahmad) oder «Razi Allah-Anho» (d.h. «Möge Allah mit ihm zufrieden sein),

(b) sich auf eine Person bezieht oder diese anredet, ausser einer Ehefrau des Heiligen Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm) als «Umm-ul-Mominin» (d.h. «Mutter der Gläubigen»),

(c) sich auf eine Person bezieht oder diese anredet, ausser eines Mitgliedes der Familie des Heiligen Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm) als «Ahl-e-Bait» (d.h. die Leute des Hauses des Heiligen Propheten (sws)),

(d) der sich bezieht oder seinen Ort der Religionsausübung bezeichnet als «Masjid» (d.h.

Moschee), wird bestraft mit Gefängnis jeder Art bis zu drei Jahren und mit (einer) Geldstrafe.

2. Jeder Anhänger der Qadiani Gruppe, Lahori Gruppe und Ahmadis, der durch Worte, geschrieben oder gesprochen, durch äussere Zeichen sich auf die Art oder Form zum Gebetsaufruf bezieht wie die Muslime oder die Worte des Azans (Gebetsruf) gebraucht wie die Muslime, wird bestraft mit Gefängnis jeder Art bis zu drei Jahren und mit (einer) Geldstrafe.

298 C. Personen der Qadiani Gruppe, Lahori Gruppe und Ahmadis, die sich Muslime nennen oder ihren Glauben verbreiten, jeder Anhänger der Qadiani Gruppe, Lahori Gruppe und Ahmadis, der direkt oder indirekt wie ein Muslim auftritt oder seinen Glauben Islam nennt, seinen Glauben predigt oder verbreitet oder andere anhält, seinen Glauben anzunehmen, durch Worte, gesprochen oder geschrieben, durch äussere Zeichen oder in irgendeiner Weise die religiösen Gefühle der Muslime gröblich beleidigt, wird bestraft mit Gefängnis jeder Art bis zu drei Jahren und mit (einer) Geldstrafe.»

Mit diesem Gesetz ist ein Ahmadi-Muslim endgültig nicht mehr ein Muslim. Aus dem Grund darf er auch nicht mehr die islamische Terminologie verwenden oder islamische Handlungen vollziehen. Er darf auch nicht mehr für seinen Glauben werben – eine Pflicht für jeden Ahmadi (Frauen und Männer). Dadurch wird jede islamische Aktivität, die für einen Ahmadi eine alltägliche Handlung ist, zum Verbrechen. Juristisch gesehen ist das eingeführte Gesetz ein «Gummiparagraph», denn die Aussage «in irgendeiner Weise die religiösen Gefühle der Muslime gröblich beleidigt» ist im Gesetz nicht weiter festgelegt.

Das Gesetz aus dem Jahre 1986

Der nächste Schritt, die Verschärfung der obigen Gesetzgebung, war bereits geplant. 1986 führte die pakistanische Regierung den Paragraph 295 C ein:

«Wer in Worten, schriftlich oder mündlich, oder durch sichtbare Übung, oder durch Beschuldigungen, Andeutungen oder Beleidigungen jeder Art, unmittelbar oder mittelbar den geheiligten Namen des Heiligen Propheten Muhammad (Friede sei auf ihm) verunglimpft, wird mit dem Tode bestraft».

Mit dieser Gesetzgebung schliesst sich der Kreis:

1. Die Ahmadi-Muslime werden zu einer nicht-islamischen Minderheit erklärt.

2. Jede religiöse Handlung ist von den Ahmadis zu unterlassen, die mit dem Islam in Verbindung gebracht werden kann.

3. Jede religiöse Handlung der Ahmadis stellt eine Beleidigung des Heiligen Propheten (sws) dar.

Somit ist nur schon die Existenz eines Ahmadis ein Verbrechen, das mit dem Tod zu bestrafen ist. Wichtig ist, dass nach dem Abgang Zias verschiedene Parteien z.T. mehrmals an der Macht waren (Pakistan Peoples Party unter Benazir Bhutto, Muslim League unter Nawaz Sharif), doch keine der Parteien hat es gewagt die Gesetz, die gegen die Ahmadis eingeführt wurden anzufassen. Als General Musharraf das Blasphemiegesetz einschränken wollte, gingen die Islamisten auf die Strasse. Schliesslich wagte auch er nicht, die antidemokratischen Gesetze auf zu heben. Unter den Leidtragenden sind in erster Linie die Ahmadis, die sich als Muslime verstehen, dann aber vor allem auch Christen, die immer wieder wegen Blasphemie angezeigt werden. Doch auch kritische Sunniten oder Schiiten, die es wagen, den Islam und vor allem die Auslegung der Mullahs zu hinterfragen werden der Blasphemie angezeigt.

Mit der Forderung der getöteten Ex-Premier Ministerin Benazir Bhutto, dass die Verfassung aus dem Jahre 1973 wieder eingeführt werden soll, kommt ein bisschen Hoffnung auf. Doch man kann vermuten, auch wenn die alte Verfassung wieder gelten sollte, wird man bei den Anti-Ahmadi-Gesetze vermutlich eine Ausnahme machen und sie weiterhin für gültig erklären. Auch das ist Demokratie auf pakistanisch.

TransCommunication – Research and Communication – Dr yahya hassan bajwa –
POB 1351 – 5400 Baden – Switzerland – www.TransCommunication.info

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«Alle sind gleich, aber einige gleicher!» Politische und religiöse Ideologien wirkten durch ihren Machtanspruch schon seit eh und je auch zerstörerisch. Intoleranz ist ein deutliches Kennzeichen einer Ideologie.

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