9'999 Euro legal am Zoll vorbei – Bargeldtransport in die Schweiz


Es geht auch legal, immer vorausgesetzt, die Gelder sind versteuert. Die Schweiz hat einige Vorteile zu bieten, wie Stabilität des Schweizerfrankens, Ausbildungsstand der Finanzfachleute und für Ausländer keine Mehrwert-Steuer (MwSt) auf den meisten Finanzdienstleistungen.

In der Blogroll ist die Seite mit den Sparzinsen von optimalBanking aufgeführt, welche mir folgenden Artikel zur Verfügung stellt:

Bargeldtransport in die Schweiz

Sie kennen die TV-Sendungen, in denen Zollfahnder ältere Ehepaare in der Grenzregion mit dicken Bündeln Bargeld „erwischen“. Häufig wird weiter berichtet, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und es zum Zeitpunkt der Reportage unklar ist, ob die Eheleute ihr Geld wieder bekommen. Doch wie viel Wahrheit steckt hinter solchen Reportagen tatsächlich?

Glücklicherweise leben wir in einem friedlichen und freien Europa. Es ist jedem gestattet sein Vermögen in einen anderen Mitgliedsstaat der EU (z.B. Österreich) oder in ein Drittland (z.B. Schweiz) zu bringen. Juristisch heisst es, der „Kapitalverkehr ist frei“.

Um Kriminalität, wie etwa Geldwäsche oder Steuerhinterziehung, und den Terrorismus einzugrenzen, unterliegt der Kapitalverkehr einigen staatlichen Reglementierungen.

Für das Ehepaar das Bargeld in die Schweiz schaffen möchte, bedeutet dies, dass ab einem Betrag von 10.000 Euro pro Person eine Anmeldung beim Deutschen Zoll erforderlich ist. Es muss ein Formular ausgefüllt werden, auf dem angegeben werden muss woher das Geld
stammt und wofür es verwendet werden soll. Möglicherweise werden Nachweise gewünscht und/oder eine Kontrollmitteilung an das örtliche Finanzamt gesendet.

Gerade wenn es sich um das eigene Geld handelt, welches man redlich erarbeitet und versteuert hat, kann es unangenehm sein Behörden darüber Auskunft zu erteilen. Wer dies nicht möchte, der sollte die Regeln genau kennen, um unter der Anmeldepflicht zu bleiben. Das ist Ihr gutes Recht!

Auf die Reise ins Ausland nimmt man nie mehr als 9.999 Euro pro Person mit. Wenn man mit mehreren Personen reist, sollte man unbedingt vermeiden einen Abhebungsbeleg mitzuführen, wenn dieser grösser als 9.999 Euro ist.

Bei einer Kontrolle sollten Sie freundlich bleiben. Verstecken Sie das Geld nicht. Lassen Sie es von den Beamten zählen – aber lassen Sie Ihr Geld nicht aus den Augen. Sie brauchen keine Auskunft über Beträge unterhalb von 10.000 Euro zu geben. Lassen Sie sich nicht in
ein Gespräch verwickeln, es könnte gegen Sie verwendet werden. Die Nichtauskunft unter der Anmeldegrenze darf nicht gegen Sie benutzt werden und begründet auch keinen hinreichenden Verdacht für weitere Massnahmen. Sie sollten gut die Regeln und Gesetze kennen, denn es kommt auch vor, dass Zollbeamte bluffen!

Bitte beachten Sie immer, dass Geld, das im Ausland Zinsen, Dividenden oder sonstige Zuwächse erhält, dem heimischen Finanzamt mitgeteilt und gegebenenfalls versteuert werden muss. Wird dies verschwiegen, befindet man sich im Bereich der Steuerordnungswidrigkeiten oder sogar Steuerstraftaten!

Zusammenfassung

Der Kapitalverkehr ist in Europa frei. Es gibt die Anmeldegrenze von 10.000 Euro. Bleibt man darunter, hat man nichts zu befürchten. Transportiert man mehr ohne Anmeldung, muss man mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige inkl. Bussgeld rechnen.

Tanja Janecke von optimalBANKING/

Mit deutschen Kunden arbeite ich ab rund EUR 200’000 gerne zusammen. Das heisst nun aber nicht, dass sie drei Wochen Ferien an der Schweizergrenze verbringen und täglich Bargeld bringen. Es geht auch mit einer Überweisung und vernünftig, wenn das Geld offiziell versteuert ist und sie die Vorteile des Finanzplatzes Schweiz geniessen wollen. Wie ich aus meiner langjährigen Erfahrung weiss, nützt Schwarzgeld höchst selten. Und denken sie daran, wer legal arbeitet kann allenfalls ein Magengeschwür vermeiden.

Vor einem Jahr im Finanzblog erschienen:
Nano – Zauberstoff oder Zeitbombe?

Vor zwei Jahren erschienen:
Die Halloween-Bank und andere Streiche

Vor drei Jahren erschienen:
«USA und Russland sind die grössten «Klimakiller»»

Vor vier Jahren erschienen:
Guten Morgen liebe Sorgen, seid ihr auch noch alle da?

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2 thoughts on “9'999 Euro legal am Zoll vorbei – Bargeldtransport in die Schweiz”

  1. Wer Geld in die Schweiz einführen oder von dort ausführen möchte sollte sich auf jeden Fall über die aktuell geltenden Zollbestimmungen der Schweiz informieren. Zinsen von Geldanlagen sind Einkommensteuerpflichtig und ab einem bestimmten Betrag müssen auch Bargeldtransporte beim zuständigen Zollamt angemeldet werden. Auf diese Weise soll der Schwarzgeldtransfer gestoppt werden. Wer größere Bargeldmengen über die Grenze transportieren möchte muss dies vorher anmelden und auch nachweisen können das das Geld nicht aus illegalen Geschäften stammt oder für solche verwendet werden soll.

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