Verlustzuweisung und Verantwortungsabweisung


Haben sie doch noch eine Chance, die sogenannten Verlustzuweisungsfonds und werden sie jetzt doch nicht anders besteuert, oder nur vorübergehend. Oder nicht, oder wohl, oder doch?

Dann doch noch lieber Schweizer Steuergesetze und -verordnungen – einige Ausnahmen wohlweislich ausgeklammert, als das Dilemma mit der Verantwortung oder der Entscheidungsunfreudlichkeit über die Verlustzuweisung. Anfangs November wollten tagtäglich irgendwelche Fondsverkäufer ihre geschlossenen Fonds mit den schlüpfrigen Schlupflöchern loshaben, resp. Gelder lockermachen, damit ihre geplanten Kapitalziele erreicht werden können.

Jetzt werden sie dann wieder anrufen und verkaufen wollen – Medienfond, bei denen vielleicht die Löcher rückwirkend geschlossen werden, Biomassefond, Schiffsbeteiligungen, Immobilienfond, Windenergiefond, Container Investment und wie sie alle heissen mögen.

Andere Länder andere Sitten und bei der Auswahl geht es noch um einige andere «Dinge», die man im Auge behalten sollte, ausser vielleicht vermeintliche Steuergeschenke. Die am Schluss erzielte Gesamtrendite ist massgebend und da dürfte es noch einige Überraschungen geben – mit und ohne Steuergenuss.

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