Verbandsbeschwerderecht


Das Verbandsbeschwerderecht scheint in eine neue Runde zu treten – der Ständerat streicht Vorrechte für Umweltschutzverbände vor dem Bundesgericht.

Umweltschutz kann man nicht empfehlen und schon gar nicht einseitig mit Vereinsgewalt durchsetzen. Damit hat auch der VCS-ATE Mühe, dessen Slogan zwar «Menschen zu bewegen» ist.

Und meist geht es bei den Einsprachen darum, dass sich Menschen bewegen würden, wenn etwas wie geplant auch realisiert werden kann. Zum Beispiel Fussballspieler und noch viel mehr deren Anhänger, die in ein Fussball-Stadion pilgern – zu Fuss, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Fahrzeug. Echte Fussball-Fans werden sich durch fehlende Parkplätze sicher nicht abhalten lassen – aber wenn das Tram und der Bus im Eintrittspreis inbegriffen wäre, dann würden sicher viele auf den ÖV umstellen.

Ökologie wird erst angewendet, wenn sie ähnlich bequem wie herkömmliche Anwendung ist und vor allem Kosten eingespart werden können. Das ist bei der Einzelperson genau gleich wie bei einem Grossunternehmen.

Grüner Fundamentalismus kann die Massen nicht überzeugen, dazu braucht es andere Wege. Zum Beispiel das 7. ST.GALLER FORUM FÜR
NACHHALTIGKEITSMANAGEMENT.

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