Neues Aktienrecht – Depotstimmrecht


Die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts wurde Anfangs Dezember 2005 angekündigt und die Vernehmlassungsfrist läuft bis Ende Mai.

In der Presselandschaft ist verhältnismässig zur Wichtigkeit eigentlich wenig geschrieben worden, vielfach wurde einfach die Medienmitteilung abgedruckt. Viel interessanter wäre aber der Begleitbericht zum Vorentwurf, dieser umfasst doch immerhin 129 Seiten (Inhaltsverzeichnis etc. eingerechnet). Wichtige Seiten, die das zukünftige Aktienrecht, vor allem den Bereich der «Corporate Governance» stark beeinflussen werden.

Am einfachsten können sie sich einen Überblick verschaffen, wenn sie die Gegenüberstellung vom gültigen Text im Obligationen-Recht zum neuen Text zu Gemüte führen – es sind nur 91 Seiten – die erstaunlicherweise recht angenehm zu lesen sind. Einige werden trotzdem etliche Jahre persönliche Erfahrung mit Rechtstexten vermissen.

Ein Beispiel: Artikel 697 – 2. Auskunft:
2) Jeder Aktionär kann zudem an der Generalversammlung vom Verwaltungsrat Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und von der Revisionsstelle Auskunft über die Durchführung und das Ergebnis ihrer Prüfung verlangen.

Da sind einige pfiffige Sachen darunter. Hier noch einige Kommentare:

– Habi’s kritische Stimme – blog.halbluetzel.net
– dossierpolitik der economiesuisse
– aues Spezielle vom Stöffu – www.asvs.ch

Und falls sie sich Sorgen machen sollten, dass die Banken kein Depotstimmrecht mehr ausüben können – ich dann auch nicht mehr – dem sei damit geholfen, dass es andere Möglichkeiten gibt. Die so genannte Deutschland AG könnte dabei als Vorbild dienen. Oder wie haben wir es damals gelernt: Gesetze sind da, um umgangen zu werden. Andere legale Wege finden. Ganz überall scheint mir dem Kleinaktionär noch nicht geholfen zu sein.

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